Krankenversicherung

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Sie sind Arbeitnehmer und Ihr Verdienst liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze?
Sie sind selbständig tätig, Heilfürsorgeberechtigeter oder Beamter?

Dann haben Sie einen Vorteil, den viele andere nicht haben! Sie können sich privat Krankenversichern. Sie sind nicht verpflichtet in der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) versichert zu bleiben. Sichern Sie sich Ihre Unabhängigkeit je eher desto günstiger mit einer Krankenvollversicherung.

Die GKV kürzt mit jeder Reform ihr Leistungspaket bei steigenden Beiträgen. In der privaten Krankenvollversicherung bestimmen Sie selbst was Sie versichern möchten und nehmen somit Einfluß auf die Beiträge.

Sie können sich nicht privat krankenversichern, da Sie Pflichtmitglied in der GKV sind?
Keine Sorge - mit uns planen Sie Ihre eigene Gesundheitsreform und schließen mit Ihrer Krankenzusatzversicherung die vorhandenen Lücken in den Bereichen:

  • Fotolia_21607650_XSZahnersatz
  • Chefarztbehandlung im Krankenhaus
    Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Krankenhaustagegeld
  • ambulante Zusatzversicherung
  • Sehhilfen
  • Heilpraktiker
  • Kurtagegeld
  • Pflegezusatzversicherung

Sprechen Sie mit uns.
.....denn Sicherheit ist kein Zufall!